Mietbedingungen

Stand: Oktober 2026

Diese Mietbedingungen gelten für alle Vermietungen von Ausrüstung durch Dr.-Ing. Sebastian Weiß (WeissExplorers), insbesondere Powerstations, Solarpanels, Kühlboxen und Heckboxen. Für jede Vermietung wird zusätzlich ein schriftlicher Mietvertrag samt Übergabeprotokoll erstellt. Im Mietvertrag individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen Mietbedingungen vor.


1. Vermieter

Dr.-Ing. Sebastian Weiß Hauptplatz 17/1, 8160 Weiz, Österreich

Telefon: +43 677 6474 5511

E-Mail: sebastian@weissexplorers.com

Gewerbe: Vermietung von beweglichen Sachen (freies Gewerbe)

GISA-Zahl 40018973

UID: ATU83358457

2. Mietgegenstand und Übergabe

  1. Der Mietgegenstand, mitvermietetes Zubehör und dessen Neuwert werden im Mietvertrag festgehalten.
  2. Übergabe und Rückgabe erfolgen in der Flurgasse 31, 8160 Weiz, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Übergabe erfolgt eine Einweisung in die Bedienung.
  3. Der Mieter weist sich bei Übergabe mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus. Eine Kopie des Ausweises wird nicht angefertigt; erfasst werden ausschließlich die im Mietvertrag eingetragenen Daten.
  4. Der Zustand bei Übergabe und Rückgabe wird in einem Übergabeprotokoll festgehalten, gegebenenfalls ergänzt durch Fotos. Das Übergabeprotokoll ist integrierender Bestandteil des Mietvertrages. Bei Powerstations werden zusätzlich Ladezustand und Zyklenzahl bei Übergabe und Rückgabe erfasst.

3. Mietdauer

  1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  2. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Textform (z. B. E-Mail oder Messenger) genügt.
  3. Bei verspäteter Rückgabe ist für jeden angefangenen Tag der Überschreitung der Tagesmietzins laut aktueller Preisliste zu zahlen. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Vermieters (z. B. wegen einer entgangenen Anschlussvermietung) bleiben unberührt.

4. Mietzins und Zahlung

  1. Es gelten die Preise laut der zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Preisliste auf der jeweiligen Produktseite. Alle Preise sind Endpreise inklusive 20 % Umsatzsteuer.
  2. Zusatztage über eine Pauschale (z. B. Wochenende oder Woche) hinaus werden mit dem Tagessatz ab 2 Tagen verrechnet. Bei längeren Mietdauern gilt stets der für den Mieter günstigere Tarif.
  3. Der Mietzins ist bei Übergabe zur Gänze fällig und wird bar bei Übergabe oder vorab per Überweisung bezahlt.
  4. Über den Mietzins wird eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ausgestellt.

5. Kaution

  1. Der Mieter hinterlegt bei Übergabe eine Kaution. Die Höhe richtet sich nach dem Mietgegenstand und ist auf der Produktseite sowie im Mietvertrag angegeben.
  2. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag. Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstandes, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen, vollständig zurückerstattet.
  3. Der Vermieter darf die Kaution nur insoweit einbehalten, als ihm eine konkret bezifferte Forderung aus dem Mietvertrag zusteht. Der Einbehalt ist dem Mieter schriftlich zu begründen.

6. Allgemeine Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich,

  1. den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers zu verwenden;
  2. den Mietgegenstand nicht an Dritte weiterzugeben oder unterzuvermieten, sofern der Vermieter nicht vorab zugestimmt hat. Die Nutzung durch weitere Personen desselben Haushalts ist zulässig;
  3. keine baulichen oder technischen Veränderungen vorzunehmen, Gehäuse nicht zu öffnen, keine Aufkleber anzubringen und keine Reparaturen ohne Rücksprache durchführen zu lassen. Firmware-Updates sind nur nach Rücksprache zulässig;
  4. den Mietgegenstand gereinigt und trocken zurückzugeben. Andernfalls wird eine Reinigungspauschale von 25,00 € verrechnet;
  5. Schäden, Verlust, Diebstahl, Unfälle oder außergewöhnliche Vorkommnisse unverzüglich zu melden. Bei Diebstahl oder Unfall mit Fremdbeteiligung ist zusätzlich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie zu übermitteln;
  6. den Mietgegenstand nur in dem im Mietvertrag vereinbarten Gebiet (Österreich, EU/EWR oder ohne Einschränkung) zu verwenden;
  7. den Mietgegenstand beim Transport im Fahrzeug gegen Verrutschen und Umkippen zu sichern (§ 102 Abs. 1 iVm § 101 Abs. 1 lit. e KFG). Ein ungesicherter Transport im Innenraum oder auf einer offenen Ladefläche ist unzulässig.

7. Besondere Bestimmungen je Gerät

7.1 Powerstation

  1. Die Powerstation ist nicht wetterfest. Sie ist vor Regen, Spritzwasser, Schnee, Staub und dauerhafter Feuchtigkeit zu schützen und darf nicht ungeschützt im Freien betrieben oder abgestellt werden.
  2. Die vom Hersteller angegebenen Temperaturgrenzen sind einzuhalten. Die Powerstation darf insbesondere nicht in einem in der Sonne stehenden, geschlossenen Fahrzeug betrieben oder geladen werden. Bei Frost ist ein Laden erst nach Erwärmung des Gerätes zulässig.
  3. Die Lüftungsöffnungen sind freizuhalten. Ein Betrieb in geschlossenen Behältnissen, unter Decken oder in Verpackungen ist unzulässig.
  4. Es sind ausschließlich die mitgelieferten Kabel und Ladegeräte zu verwenden. Der Anschluss fremder Solarmodule ist nur zulässig, wenn deren Leerlaufspannung und Strom innerhalb der Herstellergrenzen liegen; im Zweifel ist vorab Rücksprache zu halten.
  5. Ein Anschluss an die Hausinstallation, eine Netzeinspeisung, eine Kopplung mit anderen Wechselrichtern oder ein Betrieb als fest installierte Notstromversorgung ist unzulässig.
  6. Der Betrieb in explosionsgefährdeter Umgebung sowie das Laden ohne Beaufsichtigung in unmittelbarer Nähe brennbarer Materialien ist unzulässig.
  7. Bei ungewöhnlicher Erwärmung, Verformung des Gehäuses, Geruchsentwicklung oder Rauch ist der Betrieb sofort einzustellen, das Gerät nach Möglichkeit gefahrlos ins Freie auf nicht brennbaren Untergrund zu bringen und der Vermieter unverzüglich zu verständigen.
  8. Die Powerstation ist mit einem Ladezustand von mindestens 30 % zurückzugeben. Eine Tiefentladung oder eine Lagerung über mehrere Tage im vollständig entladenen Zustand ist zu vermeiden.
  9. Wurde das Gerät während der Mietdauer mit einem eigenen Herstellerkonto (App) gekoppelt, ist die Kopplung vor der Rückgabe wieder aufzuheben.

7.2 Solarpanel

  1. Das Panel ist nicht begehbar. Es darf nicht geknickt, über die vorgesehenen Faltlinien hinaus gebogen, mit Gegenständen beschwert oder als Ablage verwendet werden.
  2. Das Panel ist beim Aufstellen gegen Windlast zu sichern. Bei aufkommendem Wind, Sturm oder Hagel ist es abzubauen und zu verstauen.
  3. Anschlussdose und Steckverbinder sind trocken zu halten und dürfen nicht in Wasser oder Schlamm liegen.
  4. Das Panel ist ausschließlich trocken und sauber zusammenzufalten und in der mitgelieferten Tasche zu transportieren.

7.3 Kühlbox

  1. Die Lüftungsöffnungen des Kompressors sind freizuhalten; die Kühlbox darf nicht in geschlossenen Behältnissen oder unter Abdeckungen betrieben werden.
  2. Die Kühlbox ist aufrecht zu transportieren und zu betreiben.
  3. Die Kühlbox ist ausschließlich an den mitgelieferten Anschlusskabeln bzw. an geeigneten 12-V- oder 230-V-Quellen gemäß Herstellerangabe zu betreiben.
  4. Die Kühlbox ist entleert, gereinigt und trocken zurückzugeben.

7.4 Heckbox

  1. Vor jeder Fahrt sind der feste Sitz der Box auf der Anhängerkupplung sowie die Funktion von Beleuchtung und Verriegelung zu kontrollieren.
  2. Die zulässige Stützlast der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs ist einzuhalten. Das Gewicht der Box zuzüglich Zuladung darf die im Typenschein bzw. Zulassungsschein angegebene Stützlast nicht überschreiten. Die maximale Zuladung der Box gemäß Herstellerangabe ist zusätzlich einzuhalten.
  3. Kennzeichen und Beleuchtungseinrichtungen des Zugfahrzeugs müssen sichtbar und funktionsfähig bleiben. Ist das hintere Kennzeichen durch die Box verdeckt, hat der Mieter auf eigene Kosten und Verantwortung für eine behördlich zulässige Lösung (z. B. Wiederholungskennzeichentafel) zu sorgen. Die Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Vorschriften (KFG, StVO) liegt allein beim Mieter.
  4. Die Ladung ist ordnungsgemäß zu sichern (§ 101 Abs. 1 lit. e KFG). Gefährliche Güter, Flüssigkeiten unter Druck und brennbare Stoffe dürfen nicht transportiert werden.
  5. Die mitgegebenen Unterlagen (Betriebsanleitung, Genehmigungsdokumente) sind während der Fahrt mitzuführen.

8. Haftung und Schäden

  1. Der Mieter haftet ab Übergabe bis zur Rückgabe für Beschädigung, Verlust und Diebstahl des Mietgegenstandes, sofern er den Schaden zu vertreten hat.
  2. Bei Beschädigung trägt der Mieter die Reparaturkosten, höchstens jedoch den Zeitwert. Bei Totalverlust oder Totalschaden ist der Zeitwert zu ersetzen, ausgehend von dem im Mietvertrag eingetragenen Neuwert abzüglich Abschreibung.
  3. Normale Abnutzungsspuren durch bestimmungsgemäßen Gebrauch begründen keine Ersatzpflicht. Als normale Abnutzung gelten insbesondere Kratzer am Gehäuse, Gebrauchsspuren an der Panel-Oberfläche sowie der übliche Kapazitätsverlust von Batterien durch Ladezyklen.
  4. Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben in jedem Fall unberührt.
  5. Der Vermieter haftet nicht für mittelbare Schäden, die aus einem Ausfall oder einer Fehlfunktion des Mietgegenstandes entstehen, insbesondere nicht für den Verderb gekühlter Lebensmittel, Datenverlust oder Schäden an angeschlossenen Geräten.
  6. Bei Heckboxen haftet der Vermieter nicht für den Inhalt der Box und nicht für Schäden am Zugfahrzeug, die durch unsachgemäße Montage oder Beladung durch den Mieter entstehen.

9. Versicherung

  1. Für den Mietgegenstand besteht keine Versicherung durch den Vermieter. Schäden am Mietgegenstand sind daher grundsätzlich vom Mieter zu tragen (Punkt 8). Dem Mieter wird empfohlen, vorab zu prüfen, ob seine Privathaftpflicht- oder Haushaltsversicherung Schäden an gemieteten Sachen abdeckt; viele Polizzen schließen dies aus oder begrenzen die Deckung.
  2. Für Schäden, die Dritten während der Mietdauer durch den Betrieb des Mietgegenstandes entstehen, haftet der Mieter nach den allgemeinen Bestimmungen. Schäden, die Dritten durch den Betrieb des Zugfahrzeugs samt Heckbox entstehen, fallen in den Deckungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs.

10. Gewährleistung

Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in einwandfreiem, gebrauchsfähigem Zustand. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe zu prüfen; erkennbare Mängel sind im Übergabeprotokoll festzuhalten. Tritt während der Mietdauer ein Mangel auf, der die Nutzung beeinträchtigt, ist dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter kann wahlweise Ersatz stellen, den Mangel beheben oder den Mietzins anteilig reduzieren.

11. Stornierung durch den Mieter

Zeitpunkt der Stornierung Stornogebühr
bis 7 Tage vor Mietbeginn keine
6 bis 2 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietzinses
ab 1 Tag vor Mietbeginn / Nichtantritt 50 % des Mietzinses

Steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht nach Punkt 12 zu, bleibt dieses unberührt. Ein innerhalb der Rücktrittsfrist erklärter Rücktritt ist daher kostenfrei, soweit die Vermietung noch nicht begonnen hat.

12. Rücktrittsrecht für Verbraucher bei Buchung aus der Ferne

Dieser Punkt gilt nur, wenn der Mieter Verbraucher im Sinne des KSchG ist und der Vertrag ausschließlich per Telefon, E-Mail, Messenger oder im Internet bzw. außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters geschlossen wurde.

Rücktrittsrecht: Der Mieter kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Ausübung: Um das Rücktrittsrecht auszuüben, ist der Vermieter (Dr.-Ing. Sebastian Weiß, Hauptplatz 17/1, 8160 Weiz, Telefon +43 677 6474 5511, E-Mail sebastian@weissexplorers.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über den Entschluss zum Rücktritt zu informieren. Dafür kann das untenstehende Muster-Rücktrittsformular verwendet werden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.

Folgen des Rücktritts: Im Falle eines Rücktritts erstattet der Vermieter alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung, über dasselbe Zahlungsmittel, das für die ursprüngliche Zahlung verwendet wurde, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Beginn vor Ablauf der Frist: Verlangt der Mieter ausdrücklich, dass die Vermietung schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, hat er im Falle des Rücktritts einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung zu zahlen. Bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt das Rücktrittsrecht.

Muster-Rücktrittsformular

An: Dr.-Ing. Sebastian Weiß, Hauptplatz 17/1, 8160 Weiz, Österreich, sebastian@weissexplorers.com

Hiermit trete ich von dem von mir abgeschlossenen Vertrag über die Miete folgender Gegenstände zurück:

Gebucht am: ______________________ Mietzeitraum: ______________________ Name: ______________________ Anschrift: ______________________ Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________ Datum: ______________________

13. Datenschutz

Die vom Mieter bekanntgegebenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Mietvertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet (Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO). Eine Weitergabe erfolgt nur an Steuerberatung und Behörden, soweit gesetzlich erforderlich. Die Vertragsunterlagen werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre gemäß § 132 BAO) gelöscht.

Fotos, die im Rahmen des Übergabeprotokolls zur Dokumentation des Gerätezustands angefertigt werden, dienen ausschließlich der Beweissicherung und werden spätestens 3 Monate nach Rückgabe gelöscht, sofern kein Schadensfall offen ist.

Dem Mieter stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde zu. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

14. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages werden im Mietvertrag oder in Textform (z. B. E-Mail, Messenger) festgehalten.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen oder des Mietvertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Es gilt österreichisches Recht. Ist der Mieter Verbraucher, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen sowie der Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG unberührt.